Erläuterung zu den Wahlen zum Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat ist ein gemeinsames Gremium des Seelsorgebereiches Hennef-Ost, d.h. ihm gehören Mitglieder aus allen fünf Pfarrgemeinden an (Liebfrauen-Warth, Sankt Johannes der Täufer Uckerath, St. Remigius Happerschoß, Zur schmerzhaften Mutter Bödingen, St. Katharina Stadt Blankenberg). Alle Katholikinnen und Katholiken mit Wohnsitz in einer der genannten Pfarrgemeinden dürfen für den gesamten Seelsorgebereich abstimmen und dies in allen Wahllokalen des Seelsorgebereiches.
Mitglieder anderer Seelsorgebereiche dürfen auch ihre Stimme abgeben, sie müssen jedoch vorher ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis des Heimat-Seelsorgebereiches beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Pastoralbüro oder den Wahlausschuss zur PGR-Wahl über die Mailadresse des Pfarrgemeinderates: pgr@seelsorgebereich-hennef-ost.de
Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Die Aufgaben des PGR erstrecken sich von der Verkündigung und Verlebendigung unserer Pfarrgemeinden, der Unterstützung und Beratung unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger über die Initiierung sozialer und karitativer Dienste und Bildungsaufgaben bis zur Vertretung der Interessen aller Katholikinnen und Katholiken im Seelsorgebereich, in Gesellschaft und Politik.
Der neu gewählte Pfarrgemeinderat wird in seiner vierjährigen Amtszeit vor verschiedenen und zum Teil sicher auch herausfordernden Aufgaben stehen, die das kirchliche Leben in unserem Erzbistum und in unseren Gemeinden prägen und verändern werden. Dabei sei nur auf die Umsetzung der Rechtsform-Entscheidung und das Leben in Pastoralen Einheiten, oder die vielfältigen gesellschaftspolitischen Themen verwiesen, die sich den Pfarrgemeinderäten auf Grund der aktuellen Lage in der Gesellschaft geradezu aufdrängen.
Von den 14 zu wählenden Mitgliedern kommen jeweils vier aus den Pfarrgemeinden „Liebfrauen“ Warth und „St. Johannes der Täufer“ Uckerath, jeweils zwei aus den Pfarrgemeinden „St. Remigius“ Happerschoß mit „St. Mariä Himmelfahrt“ Bröl, aus „Zur schmerzhaften Mutter“ Bödingen und aus „St. Katharina“ Stadt Blankenberg.
Hier finden Sie die vorläufige Kandidatenliste für die Wahl. Dieser vorläufige Wahlvorschlag kann bis zum 21.09.2025 ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag muss von 20 Wahlberechtigten unterstützt werden
Wahlberechtigt bei der Wahl des Pfarrgemeinderates sind alle Katholikinnen und Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.