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Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zu den Kirchenvorständen 2025

2025-11-08_Werbung PGR-Wahl 2025

In diesem Herbst sind die Katholikinnen und Katholiken des Erzbistums Köln wieder zur Wahl der örtlichen Gremien Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat aufgerufen. Die Wahlen finden am Wochenende 8. und 9. November 2025 statt.

Die Öffnungszeiten und Adressen der Wahllokale entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit den örtlichen Aushängen und den vierzehntäglich erscheinenden Pfarrnachrichten in unserem Seelsorgebereich. Auch wenn die Wahlen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, so sind sie jedoch getrennt zu betrachten, da ihnen eine unterschiedliche Wahlordnung und Wahlrecht zugrunde liegt.

Wir suchen weiterhin dringend Kandidatinnen und Kandidaten für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstände!

Obwohl bereits einige Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden konnten,
freuen wir uns sehr über viele weitere Personen, die bereit sind für die Wahlen
zu kandidieren.

Möchten Sie die Zukunft Ihres Seelsorgebereiches oder Ihrer Pfarrgemeinde mitgestalten und haben Interesse in einem der Gremien mitzuarbeiten, melden Sie sich gerne für die PGR-Wahl per E-Mail an pgr@seelsorgebereich-hennef-ost.de oder für die KV-Wahl per E-Mail an pastor@liebfrauen-hennef.de.

Machen Sie mit! Bereichern Sie das kirchliche Leben in Ihrer Pfarrgemeinde und Ihrem Seelsorgebereich! Die Sache Jesu braucht Begeisterte! Seien Sie dabei!

Erläuterung zu den Wahlen zum Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat ist ein gemeinsames Gremium des Seelsorgebereiches Hennef-Ost, d.h. ihm gehören Mitglieder aus allen fünf Pfarrgemeinden an (Liebfrauen-Warth, Sankt Johannes der Täufer Uckerath, St. Remigius Happerschoß, Zur schmerzhaften Mutter Bödingen, St. Katharina Stadt Blankenberg). Alle Katholikinnen und Katholiken mit Wohnsitz in einer der genannten Pfarrgemeinden dürfen für den gesamten Seelsorgebereich abstimmen und dies in allen Wahllokalen des Seelsorgebereiches.

Mitglieder anderer Seelsorgebereiche dürfen auch ihre Stimme abgeben, sie müssen jedoch vorher ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis des Heimat-Seelsorgebereiches beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Pastoralbüro oder den Wahlausschuss zur PGR-Wahl über die Mailadresse des Pfarrgemeinderates: pgr@seelsorgebereich-hennef-ost.de

Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Die Aufgaben des PGR erstrecken sich von der Verkündigung und Verlebendigung unserer Pfarrgemeinden, der Unterstützung und Beratung unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger über die Initiierung sozialer und karitativer Dienste und Bildungsaufgaben bis zur Vertretung der Interessen aller Katholikinnen und Katholiken im Seelsorgebereich, in Gesellschaft und Politik.

Der neu gewählte Pfarrgemeinderat wird in seiner vierjährigen Amtszeit vor verschiedenen und zum Teil sicher auch herausfordernden Aufgaben stehen, die das kirchliche Leben in unserem Erzbistum und in unseren Gemeinden prägen und verändern werden. Dabei sei nur auf die Umsetzung der Rechtsform-Entscheidung und das Leben in Pastoralen Einheiten, oder die vielfältigen gesellschaftspolitischen Themen verwiesen, die sich den Pfarrgemeinderäten auf Grund der aktuellen Lage in der Gesellschaft geradezu aufdrängen.

Von den 14 zu wählenden Mitgliedern kommen jeweils vier aus den Pfarrgemeinden „Liebfrauen“ Warth und „St. Johannes der Täufer“ Uckerath, jeweils zwei aus den Pfarrgemeinden „St. Remigius“ Happerschoß mit „St. Mariä Himmelfahrt“ Bröl, aus „Zur schmerzhaften Mutter“ Bödingen und aus „St. Katharina“ Stadt Blankenberg.

Hier finden Sie die vorläufige Kandidatenliste für die Wahl. Dieser vorläufige Wahlvorschlag kann bis zum 21.09.2025 ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag muss von 20 Wahlberechtigten unterstützt werden

Wahlberechtigt bei der Wahl des Pfarrgemeinderates sind alle Katholikinnen und Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlen der Kirchenvorständen

Die Kirchenvorstände sind weiterhin örtliche Gremien in den einzelnen Kirchen-/Pfarrgemeinden des Seelsorgebereiches.

Aufgrund eines Kandidatenmangels wird in der Pfarr-/Kirchengemeinde Zur Schmerzhaften Mutter Bödingen keine Kirchenvorstandswahl durchgeführt.

Aufgaben der Kirchenvorstände:

Nicht nur rund um Glaubensthemen ist Mitwirkung gefragt, sondern auch bei ganz praktischen Fragen:

  • Wofür soll die Kirchengemeinde Geld ausgeben?
  • Welches Personal kann eingestellt werden?
  • Welche Baumaßnahmen sind notwendig und sollen umgesetzt werden?

Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen.

Den neu gewählten Kirchenvorständen wird in ihrer vierjährigen Amtszeit v.a. auch die Umsetzung der Rechtsform-Entscheidung zukommen, hier werden mit Umsicht die notwendigen Entscheidungen zu treffen sein, die zu den neuen rechtlichen Rechtsformen innerhalb der Pastoralen Einheit Hennef führen werden.

Die Kandidat/innenliste für die jeweilige Kirchengemeinde wird ab 25. September in den einzelnen Pfarr-/Kirchengemeinden (i.d.R. durch Aushang in den Schaukästen) bekanntgegeben. Auch hier sind Ergänzungsvorschläge möglich.

Wahlberechtigt bei der Wahl des Kirchenvorstands sind alle Katholikinnen und Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, der jeweiligen Kirchengemeinde angehören und seit mindestens sechs Monaten ihren Erstwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde haben. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Das Wahlrecht kann für beide Wahlen auch durch Briefwahl ausgeübt werden. Für die jeweiligen Wahlen ist im Herbst-Pfarrbrief ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Der Antrag auf Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl ist an die jeweiligen örtlichen Wahlvorstände für die Kirchenvorstandswahl zu richten, der Antrag auf Briefwahl für die PGR-Wahl an den Wahlausschuss.