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Corona Infos

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Datum:
1. März 2020
Von:
Leszek Paszkiet

Die Pfarrkirchen in unseren Seelsorgebereich sind am Tage zum persönlichen Gebet geöffnet.

Andere Seiten mit Hinweisen zu der aktuellen Corona-Situation:

[Stadt Hennef]
[Rhein-Sieg-Kreis]
[Erzbistum Köln]

2021-08-23_Corona-Aushang

Gottesdienste:

Für den Besuch der Gottesdienste im Seelsorgebereich Hennef-Ost gelten ab sofort folgende Regeln:

Für Gottesdienste in unseren Kirchen gilt ab dem 20.08.2021 die 3G-Regel. Unter freiem Himmel (So, 11 Uhr) gibt es keine Einschränkungen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, der Regelungen des Erzbistums Köln sowie der räumlichen Situation in den Pfarrkirchen im Kirchengemeindeverband Hennef-Ost gelten nach wie vor die folgenden Regelungen:

  • An Wochentagen ist der Besuch der Heiligen Messe in allen Pfarrkirchen im Kirchengemeindeverband Hennef-Ost ohne Anmeldung möglich.
  • Für Heilige Messen am Sonntag ist für die Pfarrkirche Zur schmerzhaften Mutter in Bödingen eine Anmeldung über unsere Homepage nötig. Den Anmeldelink finden Sie bei der jeweiligen Messe in der Gottesdienstliste.
  • Für Heilige Messen an Sonntagen und am Samstagabend in allen anderen Kirchen im Kirchengemeindeverband Hennef-Ost ist keine Anmeldung erforderlich.
  • Die Kapazitäten der Kirchen im Seelsorgebereich Hennef-Ost lauten wie folgt:
    • Blankenberg: 40 Plätze
    • Bödingen: 35 Plätze in der Kirche
    • Happerschoß: 35 Plätze
    • Bröl: 35 Plätze
    • Uckerath: 75 Plätze
    • Warth: 80 Plätze

Grundsätzlich finden Veranstaltungen (Katechesen, Gremiensitzungen) und Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Taufen, Trauungen, Exequien etc.) unter den bekannten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.


Es ist mindestens die einfache Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen – außer im Freien oder bei der Inzidenzstufe 0 – zu gewährleisten. Für die einfache Rückverfolgbarkeit sind Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum der Anwesenheit zu dokumentieren.

Grundsätzlich wird nur noch zwischen der Inzidenz kleiner 35 und größer 35 bzw. gleich 35 unterschieden. Ist die landesweite Inzidenz größer bzw. gleich 35, gelten landesweit die strengeren Regeln. Ist die landesweite Inzidenz kleiner als 35, gelten die strengen Regeln nur noch in den Kreisen, in denen die Inzidenz größer bzw. gleich 35 ist.

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist es auch zulässig, dass bei Gottesdiensten oder anderen Versammlungen zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen folgende Personen ohne Mindestabstand ohne Abstände zusammensitzen, wenn alle Personen damit einverstanden sind.

Bei einer Inzidenz kleiner 35 gelten in der jeweiligen Kommune für den Bereich von Gottesdienst und Religionsausübung (Katechese etc.) die Regelungen für die vormalige Inzidenzstufe 0.

Bei einer Inzidenz größer oder gleich 35 gelten in der jeweiligen Kommune für den Bereich von Gottesdienst und Religionsausübung (Katechese etc.) die Regelungen für die vormalige Inzidenzstufe 2. Das heißt für Gemeindegesang entweder alle sind geimpft, genesen, getestet oder alle tragen FFP2-Maske.

  • Bei Inzidenzstufe 0: Es gibt keine Beschränkungen mehr; die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Alltagsmasken insbesondere beim Kommen und Gehen wird aber empfohlen. Gläubige, die ohne Mindestabstände zusammensitzen möchten, können dies ohne Einschränkungen tun.
  • Mehrere Personen können als eine Gruppe ohne Mindestbestände nebeneinandersitzen, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) gem. § 8 Abs. 4 gewährleistet wird:
    • bei Inzidenzstufe 2: beliebig viele Personen aus drei Haushalten
  • Nachweislich immunisierte Personen (geimpft/genesen) werden nicht eingerechnet. Zwischen zwei Gruppen ist der Mindestabstand jeweils einzuhalten.

 

Folgende Regelungen gelten bei Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung hinsichtlich der Maskenpflicht:

  • in geschlossenen Räumen ist mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen; bei Gemeindegesang sind z.T. Atemschutzmasken (mind. FFP2) vorgeschrieben; bei Inzidenzstufe 0 entfällt die Maskenpflicht, den Gläubigen wird das Tragen von Alltagsmasken insbesondere beim Kommen und Gehen empfohlen.
  • im Freien ist eine Alltagsmaske ausreichend; bei Inzidenzstufe 0 entfällt die Maskenpflicht im Freien.
  • Gottesdienstbesucher, die aus medizinischen Gründen mit Attest von der Maskenpflicht befreit sind, tragen ein Schutzvisier. Von der Maskenpflicht sind unter Wahrung des Mindestabstandes alle liturgischen Dienste ausgenommen. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sind von der Maskenpflicht befreit. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske bzw. Atemschutzmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Bei besonderen Gottesdiensten (z.B. Trauungen, Kommunionfeiern, Firmungen, Exequien etc.) können auch bei einer Inzidenz größer oder gleich 35 die Regelungen für die vormalige Inzidenzstufe 0 angewendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Auf das Sicherheits- und Abstandsbedürfnis Einzelner sollte weiterhin Rücksicht genommen werden.

Chöre können nur ohne Maske proben, wenn alle Chormitglieder geimpft, genesen oder PCR-getestet sind. Kinder- und Jugendchöre können ohne weitere Auflagen proben. 

Die Pfarrkirchen in unseren Seelsorgebereich sind am Tage zum persönlichen Gebet geöffnet.

Bitte beachten Sie die inzwischen allen bekannten Hygieneregeln, wenn Sie die Kirchen betreten. Waschen Sie sich vor dem Kirchenbesuch und auch danach die Hände gründlich, damit Sie sich nicht an Türklinken, Gebetbüchern oder anderweitig infizieren.

Das Pastoralbüro ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Die Kontaktbüros (bis auf Uckerath) sind nach wie vor geschlossen.

Telefonisch können Sie das Pastoralbüro unter 02242-873929, auch per Fax 02442-866598, oder per E-Mail pastoralbuero@seelsorgebereiche-hennef-ost.de erreichen.

Die Telefonnummern der Kontaktbüros sind weiterhin geschaltet und leiten Ihren Anruf ins Pastoralbüro um.